Abrechnung nach Gebührentabelle
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen gesetzlich geregelt.
Der Betrag, den der Kläger gegen den Beklagten geltend macht, ist der sogenannte Gegenstandswert oder Streitwert. Nach diesem Betrag richtet sich die jeweilige Höhe der Rechtsanwaltsgebühren. Im RVG ist einzusehen, welche Gebühren entstehen und wie sich deren Höhe bestimmt.
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Qualitative Rechtsberatung muss nicht teuer sein
Meist kommen Mandanten erst dann auf einen Rechtsanwalt zu, wenn ihnen keine andere Option mehr bleibt. Ein Grund für die bestehende Angst ist die Unklarheit über die finanzielle Belastung und die Befürchtung, dass nicht transparente, vielleicht auch viel zu hohe Kosten mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anfallen könnten.
Qualitativ hochwertige anwaltliche Beratung muss jedoch nicht unerschwinglich sein. Über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten klären wir Sie daher gerne jederzeit unverbindlich auf. Uns ist wichtig, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Vorteil
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? In dem Fall übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Selbstverständlich kümmern wir uns für Sie bei Bedarf um die Deckungsschutzanfrage.
Außergerichtliche Beratung
Die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung sind seit dem 01.07.2006 ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nun dazu angehalten, für ihre beratenden Tätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit dem jeweiligen Auftraggeber zu treffen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen als Mandant spezielle Beratungstarife an.
Weitere Gebühren
Alle anderen Fälle sind nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die entstehenden Gebühren sind dabei streitwertabhängig, wobei die Anwaltsgebühren mit Höhe des Streitwerts steigen. Daher ist die Angabe fester Kostengrößen hier nicht möglich, sondern höchst fallabhängig. Gerne klären wir Sie jedoch jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.
Prozesskostenhilfe
Für den Fall, dass Rechtssuchende aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen oder Ihr Fall zur Eile drängt, dann können Sie der Kanzlei eine Vollmacht zur Mandatsübernahme erteilen. Dieses Formular benötigen wir, damit wir sofort für Sie tätig werden können.
Die PDF-Datei zum Download finden Sie nachstehend als Link. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Dokument an unsere Kanzlei oder bringen es zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit.
Vollmachterteilung für Mandatsübernahme
Selbstverständlich nehmen wir auch Rechtssuchende als Mandaten an, die über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe an uns herantreten. Nachstehend finden Sie jeweils ein Antragsformular auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Antragsformular auf Prozesskostenhilfe 1
Antragsformular auf Beratungshilfe 2
1 Antragsformular via www.justiz.de
2 Antragsformular via www.justiz.de